Corona Infos: "Touristische Beherbergung bis 07.03.2021 untersagt"

Die Tourist-Info ist bis 07.03.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die kontaktlose Abholung und Rückgabe ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Bücher, Müllsäcke) möglich! Sie erreichen uns zu den üblichen Öffnungszeiten.
Hier die aktuellen Infos zu den Beschlüssen vom 10.2.2021
Dauercamper
Für Dauercamper, die ihren Zweitwohnsitz auf dem Campingplatz angemeldet haben gilt, dass diese übernachten dürfen. Gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen, wie Sanitäranlagen, müssen geschlossen bleiben. Der Betrieb des Campingplatzes im Übrigen fällt unter das Verbot von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken.
Zweitwohnungsbesitzer
Das Aufsuchen der Zweitwohnung ist grundsätzlich zulässig. Auch Dauercamper, die ihren Wohnwagen als Zweitwohnsitz angemeldet haben, dürfen anreisen. Dennoch appellieren wir an alle, auf nicht notwendige Reisen auch innerhalb Deutschlands zu verzichten. Bleiben Sie zu Hause!
Kontaktbeschränkungen: nur Angehörige desselben Hausstands und eine weitere Person sowie zugehörige Kinder bis einschließlich drei Jahren dürfen sich treffen.
Hier finden Sie die aktuellen Zahlen des RKI zu den Landkreisen