Skip to content. Skip to navigation
 

Verbringen auch Sie Ihren Urlaub in der Ferienregion Wertach im Allgäu!


  • Wertach ist
  • Urlaub im Allgäu
Urlaub und Ferien im Allgäu

Ferien im Allgäu

Wertach liegt im Allgäu am Fuße des Grünten dem Wächter des Allgäus. Hier können Sie einen unvergesslichen Urlaub verbringen. wenn Sie Ferien im Allgäu machen, ist Ihnen Erholung garantiert!

Allgäu (Info)

Urlaub

Ferien

werden zu einem Erlebnis. Desshalb zögern Sie nicht länger und buchen Ihren Urlaub in Wertach im Allgäu! Denn nur hier kann man prima entspannen.
Die Ferienregion Allgäu und Freizeit im Allgäu ist preiswert und für jeden

Urlaub

gut. Der Urlaub Wertach oder wie manche auch sagen Wertach Urlaub ist weltbekannt. Wenn es um Urlaub geht, sollten Sie sich am besten gleich an die Touristinformation der Gemeinde Wertach im Allgäu wenden. Hier werden Sie freundlich, kompetent und bestens beraten und die Touristinformation Wertach im Allgäu findet für jeden Urlaub suchenden die passende Unterkunft!

Zögern Sie nicht länger wenn es um

Erholung im Allgäu

geht. Wertach im Allgäu bietet für alle Familien, Singels und Ehepaare ein passendes Ferien und Freizeitangebot.

Urlaub in Wertach im Allgäu

 
Freie
Unterkunft suchen
 
Ortsprospekt
anfordern / Online
 
Veranstaltungen
 
Wertacher Jodlergruppe
Kostprobe
 
Interaktive
Panoramakarten
 
 
Wertacher Marktprodukte
Wertacher Qualität erkennen Sie an diesem Gütesiegel
 
Wertach ist eine gentechnikfreie Kommune
 
Wertach im Allgäu

Zum Ortsplan
 
Sebaldweg
 
 
Document Actions

Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

 

Zurück

 

Die Lohnsteuerkarte 2010 war die letzte aus Papier, nun werden keine neuen Karten mehr verschickt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt das: Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch im kommenden Jahr.



Der Grund hierfür ist das neue elektronische Verfahren zum Lohnsteuerabzug, das ab 2012 in vollem Umfang anlaufen soll. Es vereinfacht und beschleunigt den Kontakt zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Finanzamt. In der Übergangszeit im Jahr 2011 sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Wir erklären, was zu beachten ist, wenn die Lohnsteuerkarte 2010 ein Jahr länger ihre Gültigkeit behält.

Was muss man tun, wenn die Lohnsteuerkarte 2010 beim Arbeitgeber liegt?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.

Was muss man tun, wenn man 2011 den Arbeitgeber wechselt?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fordern ihre Lohnsteuerkarte 2010 von ihrem bisherigen Arbeitgeber an und händigen sie dem neuen Arbeitgeber aus.

Was geschieht mit der Steuerklasse und den eingetragenen Freibeträgen?

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen.

Beispiel:
Wurde eine Ehe in 2010 geschieden und sind somit die Voraussetzungen für die Steuerklasse III weggefallen, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Steuerklasse I auf der Lohnsteuerkarte 2010 eintragen zu lassen.

Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Um Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 zu vermeiden, kann man beim Finanzamt beantragen, die Freibeträge herabzusetzen.

Beispiel:
Aufgrund eines Wohnortwechsels sind für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Jahr 2011 geringere Fahrtkosten anzusetzen als im Jahr 2010.

Wo bekommt man eine Lohnsteuerkarte, wenn man noch keine besitzt?

Während des Jahres 2010 wird eine Lohnsteuerkarte wie bisher von der Gemeinde ausgestellt. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.

Wer ist künftig für die Lohnsteuerdaten zuständig?

Bereits ab dem Jahr 2011 wird unmittelbar das zuständige Finanzamt der Ansprechpartner sein, wenn es um Auskünfte zu den gespeicherten steuerlichen Daten sowie um deren Änderungen geht. Hinsichtlich der Meldedaten (z.B. Familienstand oder Geburt eines Kindes) bleibt es allerdings – wie bisher – bei der Zuständigkeit der Gemeinden.

Wie wird ab 2012 das reguläre Verfahren aussehen?

Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuerkarte benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt. Mit dem neuen elektronischen Verfahren ist die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig.

Wo kann man sicher weiter informieren?

Weiterführende Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte stehen den Bürgern unter www.elster.de sowie in der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Broschüre „Die elektronische Lohnsteuerkarte“ zur Verfügung. Einzelfragen sind mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

 

 

Zurück


Wertach bei Wikipedia Wertach bei Facebook Wertach-TV bei Youtube
A   A    A
Schnellsuche
 
Das Wetter in Wertach


Wintersportbericht
 
Webcams
 
360° Panoramen
360° Panoramen
 
Werbung
 
Kletterwald
 
Urlaubsfilm

Starte
Urlaubs-Video

DSL
Filme Wertach
Filme Wertach aktuell
Filme aus der Region
Filme Wertach/Gewerbe
 
Ausflugsziele
 
Sehenswertes in Wertach
 
Newsletter
bestellen
Newsletter bestellen
 
 
Allgaeu Marketing
 
 

Touristinformation Wertach
Rathausstr. 3
87497 Wertach

Tel: 0 83 65 / 70 21 99
Fax: 0 83 65 / 70 21 21
info@wertach.de

Prospektbestellung
Sitemap
Impressum

Home

2012-05-22 19:12


Hier wohnen "Bayern's
beste Bayern"
Weiter lesen...