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Verbringen auch Sie Ihren Urlaub in der Ferienregion Wertach im Allgäu!


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Urlaub und Ferien im Allgäu

Ferien im Allgäu

Wertach liegt im Allgäu am Fuße des Grünten dem Wächter des Allgäus. Hier können Sie einen unvergesslichen Urlaub verbringen. wenn Sie Ferien im Allgäu machen, ist Ihnen Erholung garantiert!

Allgäu (Info)

Urlaub

Ferien

werden zu einem Erlebnis. Desshalb zögern Sie nicht länger und buchen Ihren Urlaub in Wertach im Allgäu! Denn nur hier kann man prima entspannen.
Die Ferienregion Allgäu und Freizeit im Allgäu ist preiswert und für jeden

Urlaub

gut. Der Urlaub Wertach oder wie manche auch sagen Wertach Urlaub ist weltbekannt. Wenn es um Urlaub geht, sollten Sie sich am besten gleich an die Touristinformation der Gemeinde Wertach im Allgäu wenden. Hier werden Sie freundlich, kompetent und bestens beraten und die Touristinformation Wertach im Allgäu findet für jeden Urlaub suchenden die passende Unterkunft!

Zögern Sie nicht länger wenn es um

Erholung im Allgäu

geht. Wertach im Allgäu bietet für alle Familien, Singels und Ehepaare ein passendes Ferien und Freizeitangebot.

Urlaub in Wertach im Allgäu

 
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Wertach im Allgäu

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Reiserücktrittsversicherung der Hanse Merkur

Unbeschwert die schönsten Tage des Jahres genießen. Urlaub vom Risiko gibt es leider nicht! Mit den DEUTSCHLANDPAKETEN des HanseMerkur reisen Sie sorglos und sicher. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne die Reiserücktrittsversicherung zu.

 Hier gehts zum Online-Angebot

Auszug aus den Bestimmungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes: "Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag"

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder- falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10 %, Unterkunft mit Frühstück 20 %, mit Halbpension 30 % und Vollpension 40 %.

Der Gastgeber ist nach Treu und glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechnteten Betrag zu bezahlen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kempten/Allgäu. Die Tourist-Information übernimmt bei Vermittlungen keine Gewähr.

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Touristinformation Wertach
Rathausstr. 3
87497 Wertach

Tel: 0 83 65 / 70 21 99
Fax: 0 83 65 / 70 21 21
info@wertach.de

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2010-07-31 10:22